Wie kann man nach dem SBGG sein Geschlecht ändern lassen?
Ab dem 1. November 2024 soll das Selbstbestimmungsgesetz(SBGG) in Kraft treten, welches das alte TSG(Transsexuellengesetz) von 1981 ablöst. Ab dem 01.08.2024 kann man für den Antrag zur Personenstandsänderung, seine Selbsterklärung beim Standesamt abgeben.